Stand 31.12.2023
Das per Ende 2020 vorhandene Deckungskapital der rückgedeckten und bereits laufenden Alters- sowie den damit verbundenen Hinterlassenenrenten wird ab der Jahresrechnung 2021 nicht mehr bilanziert. Aus Sicht der Vorsorgewerke handelt es sich dabei um nicht rückkauffähige Vermögenswerte, die für immer bei den Mitversicherern verbleiben. Die Position «Aktiven aus Versicherungsverträgen» wurde entsprechend gekürzt, was im Jahr der Umstellung (2021) zu einer einmaligen Reduktion der Bilanzsumme geführt hat.